Diskussionspapier zur inklusiven Bildung. Resümee des KED-Bundeskongresses
„Ungehindert in jede Schule. Wie kann die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden?
1. – 3. April 2011 in Freising
- Diskussionspapier zur inklusiven Bildung -
Inklusive Bildung – was ist das?
Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. In Artikel 24 der Konvention verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. Inklusive Bildung kennt keine behinderten Kinder, sondern nur Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten. Sie betrachtet die Verschiedenheit der Kinder als Chance und Bereichung. Im inklusiven Bildungswesen gilt es, diese Verschiedenheiten zu erkennen und hierfür individuelle Lern- und Förderangebote zu entwickeln. Inklusive Bildung findet statt in heterogenen Lerngruppen, in denen die Schüler individuell gefördert werden und voneinander lernen. Die Konsequenz ist ein Umbau – nicht unbedingt die Abschaffung – der gegenwärtigen Förderschulen und eine deutliche Erhöhung der Inklusionsrate in allen Schulformen, auch in den Gymnasien
Die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) unterstützt die Einführung eines inklusiven Bildungssystems aus christlicher Überzeugung.
Zur Begründung sei ein Zitat der deutschen Bischöfe angeführt:
Mit Behinderungen sein Leben zu führen, hat eine eigene Sinnhaftigkeit. Für die Mehrzahl der Menschen relativiert es die gewohnten Maßstäbe des Sinnvollen und Nichtsinnvollen. Nichtbehinderte Menschen erkennen, dass es möglich ist, sinnvoll zu leben – bei allem Anderssein. Festgefahrene und verengte Bilder von dem, was geglücktes, wahrhaft gelingendes Leben ist, werden aufgebrochen. Sie entdecken am Anderen neue Möglichkeiten, mit den Begrenztheiten auch des eigenen Lebens sinnvoll umzugehen. Sie lernen einen respektvollen Umgang mit Verschiedenheiten, ohne immer wieder die alten Muster von besser oder schlechter zu bemühen. Sie lernen, Ängste vor dem Unbekannten und Befremdlichen abzubauen. Sie lernen eine Menschlichkeit, die für vieles Platz hat. So besehen, sind Menschen mit Behinderungen "besondere Autoritäten" für einen Reichtum sinnerfüllten, gelingenden Lebens, der sich in keinem festgefügten Bild fixieren lässt. Papst Johannes Paul II. selbst bezeichnet Menschen mit Behinderungen als "besondere Zeugen der Nähe Gottes", von denen wir viel lernen können (...)
(Quelle: unBehindert Leben und Glauben teilen. Wort der deutschen Bischöfe zur Situation der Menschen mit Behinderungen, Bonn 2003
Für die KED kann inklusive Bildung nur gelingen, wenn:
- Immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht
- Die notwendigen Rahmenbedingungen gewährleistet sind - denn: Ein inklusives Bildungssystem ist kein Sparmodell!
Zu den Rahmenbedingungen eines inklusiven Bildungssystems gehören:
- Verstärkte Einbringung der sonderpädagogischen Fachkompetenz in allen KiTas und Regelschulen
- Verbindliche Fortbildungen für Lehrer, eine Reform der Lehrerausbildung sowie eine Vernetzung der sonderpädagogischen Kompetenzen
- Reform des Unterrichts z.B. Teamteaching, Differenzierung nach Lerntempo statt nach Alter, gegebenenfalls auch durch Kleingruppen oder Einzelunterricht
- Bedarfsgerechte personelle Ausstattung der KiTas und Schulen mit Sonderpädagogen und Integrationshelfern
- Angepasste Klassengrößen
- Bedarfsgerechte Ausstattung der KiTas und Schulen mit Förder- und Lernmaterial
- Bauliche Umgestaltung der KiTas und Schulen
- Weiterentwicklung der heutigen Förderschulen z.B. zu Kompetenzzentren für Qualifizierung, Beratung, Diagnostik, Koordination, pädagogische Zusammenarbeit mit KiTas und Schulen, Unterricht für spezifischen (phasenweisen) Förderbedarf
- Schrittweise Einführung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem und auf allen Ebenen (von der frühkindlichen Erziehung bis hin zur beruflichen und akademischen Bildung), an deren Ende ein Rechtsanspruch auf inklusive wohnortnahe Bildung durch alle 16 Bundesländer gewährt wird
- Wissenschaftliche Begleitung des Reformprozesses
Die KED wünscht sich ein Wahlrecht der Eltern. Das schließt eine Beibehaltung von Förderschulen genauso ein wie die Umgestaltung der Schulen in inklusive Schulen.
Die katholische Kirche sollte gemäß ihrer christlichen Überzeugung eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der inklusiven Bildung spielen – nicht allein in ihren KiTas und Schulen, sondern auch in allen anderen Bereichen der kirchlichen Bildung bis hin zur Priesterausbildung






