Inklusion bedeutet, „dass alle Menschen in die Gesellschaft eingebunden werden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, Einstellungen oder Einschränkungen, wie beispielsweise körperlichen und geistigen Behinderungen.“  

Umfassende und gleichberechtige Teilhabe für alle – weil wir Christen sind

„Vor Gott gibt es keine unerwünschten oder unbrauchbaren Existenzen, sondern wir sind alle Wunschkinder Gottes. Gott hat sich alle gewünscht, jeden braucht er, jeden will er, und jeder ist ein Kind seiner Liebe. Dieses Angenommensein ist die eigentliche Botschaft der Erlösung. Aber diese Botschaft kann nur Wirklichkeit werden, wenn wir aus dieser Grundannahme heraus selbst einander annehmen und so zu Miterlösern werden mit der erlösenden Liebe Gottes“.

 

Diese Worte beschreiben im Prinzip des Leitbild einer Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt leben – behindert oder nicht behindert. „Das Leitbild einer inklusiven Gesellschaft setzt auf gemeinsames Leben und Lernen. Es fordert heraus, bestehende Strukturen mit Blick auf umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu überdenken und zu verändern.“

 

Eine inklusive Gesellschaft entsteht nicht per Beschluss, sondern in einem intensiven Veränderungsprozess unserer Gesellschaft. Inklusion bezieht sich nicht nur auf die Einrichtungen zur Bildung sondern auf alle gesellschaftlichen Felder.


Inklusion ist eine Geisteshaltung und kann nicht verordnet werden.

Inklusive Bildung

Seit über 150 Jahren kümmern sich christliche Einrichtungen um die besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen. So haben sich in Deutschland komplexe Hilfsstrukturen entwickelt. Sie haben vielen Menschen mit Behinderung eine differenzierte individuelle Förderung und Bildung eröffnet. Gerade auf dem schulischen Sektor sind nach den entsetzlichen Geschehnissen in Zeit des Nationalsozialismus zahlreiche Bildungseinrichtungen entstanden. Das Engagement der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie der Einrichtungen verdient hohe Anerkennung.


Doch Einstellungen und pädagogische Überlegungen und auch die Wünsche der Eltern an unsere Bildungseinrichtungen haben sich verändert. Heterogenität der Lerngruppen und von- einander Lernen wird heute als bereichernd wahrgenommen. Vermehrt möchten Eltern ihre Kinder im regulären Schulsystem unterrichtet sehen.


Das stellt alle Pädagogen vor große Aufgaben. Es gilt individueller hinzuschauen und allen jungen Menschen die besten Chancen für ihren Bildungsweg zu eröffnen.

 

Die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat diese Bestrebungen unterstützt. Am 26.März 2009 hat Deutschland die Konvention unterzeichnet. Artikel 24 verpflichtet die Teilnehmerstaaten, für jeden jungen Mensch das Recht auf Bildung als Menschenrecht in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten.


Die Konvention stellt diese Überlegungen in den Raum:

  • Inklusive Bildung kennt keine behinderten Kinder, sondern nur Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Interessen und Förderbedarfen. Die Verschiedenheit der Kinder ist Chance und Bereicherung.
  • In inklusiven Bildungseinrichtungen gilt es, diese Verschiedenheiten zu erkennen und hierfür individuelle Lern- und Förderangebote zu entwickeln.
  • Inklusive Bildung legt den Schwerpunkt auf individuelle Förderung und auf das Lernen voneinander.
  • Inklusive Bildung bedeutet in der Konsequenz eine Veränderung von Pädagogik und Didaktik an unseren Schulen. Das betrifft die gegenwärtigen Förderschulen genauso wie alle anderen Schulen in unserem Land.

Die KED unterstützt die Einführung eines inklusiven Bildungssystems, wenn es pädagogisch und personell durchdacht durchgeführt wird.
Ein inklusives Bildungssystem ist kein Sparmodell!

 

Die KED geht davon aus, dass die Umsetzung einer inklusiven Bildung

  • das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt
  • alle Ebenen der Bildung umfasst (von der frühkindlichen Erziehung bis hin zur beruflichen und akademischen Ausbildung),
  • wohnortnahe Angebote sicherstellt

Die KED fordert die Möglichkeit der Wahl einer nicht inklusiven Schule für alle Kinder, die nicht in inklusiven Schulen unterrichtet werden möchten.

 

Die KED fordert für die inklusiven Schulen:

  • Eine pädagogischen Anforderungen entsprechende personelle und sachliche Ausstattung
  • Die  Sicherstellung der Einbeziehung erfahrener außer-schulischer Fachdienste
  • Eine pädagogische Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den Regelschulen vor Einführung der Inklusion.
  • Inklusion als Bestandteil des Pädagogikstudiums
  • Anpassung der Klassengrößen
  • Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation

So wird die Inklusion in den einzelnen Bundesländern gehandhabt:

Landesverband Sachsen

Der Familienbund der Katholiken e.V. Landesverband Sachsen ist Mitglied des Bundesverbandes der Katholischen Elternschaft Deutschlands.
    
Insbesondere mit Blick auf die derzeit stattfindenden Sondierungsgespräche im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Landesregierung in Sachsen wird es beim Thema „Inklusion“ aus dem Grundsatzpapier „Bildung für morgen – Grundsätze einer neuen Politik für unsere Kinder“, darum gehen:

  • Neue pädagogische Initiativen wie z.B. die Inklusion aufnehmen und durch Fördermaßnahmen unterstützen und evaluieren:

Dies darf aber nicht bedeuten, dass die Förderschulen abgeschafft werden. Hier braucht es – wie bereits oben beschrieben – die „Vielfalt der Systeme“ um auch Menschen die (mehrfach) körperlich und/oder geistig behindert sind Chancen zu eröffnen.