Inklusive Bildung

"Mit Behinderungen sein Leben zu führen, hat eine eigene Sinnhaftigkeit. Für die Mehrzahl der Menschen relativiert es die gewohnten Maßstäbe des Sinnvollen und Nichtsinnvollen. Nichtbehinderte Menschen erkennen, dass es möglich ist, sinnvoll zu leben – bei allem Anderssein. Festgefahrene und verengte Bilder von dem, was geglücktes, wahrhaft gelingendes Leben ist, werden aufgebrochen. Sie entdecken am Anderen neue Möglichkeiten, mit den Begrenztheiten auch des eigenen Lebens sinnvoll umzugehen. Sie lernen einen respektvollen Umgang mit Verschiedenheiten, ohne immer wieder die alten Muster von besser oder schlechter zu bemühen. Sie lernen, Ängste vor dem Unbekannten und Befremdlichen abzubauen. Sie lernen eine Menschlichkeit, die für vieles Platz hat. So besehen, sind Menschen mit Behinderungen 'besondere Autoritäten' für einen Reichtum sinnerfüllten, gelingenden Lebens, der sich in keinem  festgefügten Bild fixieren lässt. Papst Johannes Paul II. selbst bezeichnet Menschen mit Behinderungen als 'besondere Zeugen der Nähe Gottes', von denen wir viel lernen können (...)"

aus: "unBehindert Leben und Glauben teilen. Wort der deutschen Bischöfe zur Situation der Menschen mit Behinderungen", Bonn 2003.

Im Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.

Am 26. März 2009 ist die Konvention in Deutschland in Kraft getreten.

Inklusive Bildung kennt keine behinderten Kinder, sondern nur Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten. Sie betrachtet die Verschiedenheit der Kinder als Chance und Bereichung. Im inklusiven Bildungswesen gilt es, diese Verschiedenheiten zu erkennen und hierfür individuelle Lern- und Förderangebote zu entwickeln. Inklusive Bildung findet statt in heterogenen Lerngruppen, in denen die Schüler individuell gefördert werden und voneinander lernen. Die Konsequenz ist ein Abbau – nicht unbedingt die Abschaffung - des Förderschulsystems und eine deutliche Erhöhung der Inklusionsrate in allen Schulformen, auch in den Gymnasien. 

Veröffentlichungen zum Thema

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

  • Schattenübersetzung - Alternative deutsche Fassung des Vereins Netzwerk Artikel 3 für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

Kirchliche Veröffentlichungen

Politische Entwicklungen - Bund

  • Resolution der 25. Jahrestagung der Integrations-/InklusionsforscherInnen, Adressaten: KMK, Verantwortliche und Parteien in Bund, Ländern und Kommunen, Bundesbeauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Februar 2011, Bremen
  • Stellungnahme der "Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention" zur Stellung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb der deutschen Rechtsordnung und ihre Bedeutung für behördliche Verfahren und deren gerichtliche Überprüfung, insbesondere ihre Anforderungen im Bereich des Rechts auf inklusive Bildung nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention. 11.08.2010